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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für Energieberatungsleistungen an Wohngebäuden im Bestand.

Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Energieberater für Beratung, Planung, Nachweise und Baubegleitung. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

§ 01

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der Energieberatung an Wohngebäuden im Bestand, insbesondere Erstberatung, individuelle Sanierungsfahrpläne, Heizungsberatung, Heizlastberechnung, Lüftungskonzepte, Fördermittelservice und Baubegleitung.

Neubauten, Nichtwohngebäude und gewerbliche Objekte sind nicht Gegenstand des Leistungsangebots.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

§ 02

Vertragsschluss

Vor Vertragsschluss findet ein unverbindliches Erstgespräch statt. Auf dieser Grundlage wird ein schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung und Festpreis erstellt.

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande, bei Textform auch per E-Mail.

Angaben in Preislisten, Prospekten oder auf dieser Website sind unverbindlich.

§ 03

Leistungsumfang

Der Umfang der Leistung ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung.

Die Beratung erfolgt nach dem Stand der anerkannten Regeln der Technik und auf Basis der zum Zeitpunkt der Bearbeitung gültigen Vorschriften und Förderbedingungen.

Nicht Gegenstand der Leistung sind Rechts- und Steuerberatung, Statik, Schadstoff- und Bausubstanzgutachten, Ausführungsplanung durch Dritte sowie die Bauleitung im Sinne der Landesbauordnung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

§ 04

Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereit, insbesondere Grundrisse, Bauunterlagen, Verbrauchsdaten und Angaben zu bereits durchgeführten Maßnahmen.

Für Vor-Ort-Termine gewährt der Auftraggeber Zugang zu allen relevanten Gebäudeteilen, einschließlich Heizungsraum, Dachraum und Keller.

Ergebnisse und Empfehlungen beruhen auf den übergebenen Angaben. Sind diese unvollständig oder unzutreffend, können Berechnungen und Empfehlungen davon abweichen.

§ 05

Termine und Fristen

Bearbeitungszeiten werden im Angebot als Richtwert angegeben und beginnen mit Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen.

Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung, Ausfall von Terminen oder Bearbeitungszeiten von Behörden und Förderstellen zurückgehen, verlängern die Fristen entsprechend.

§ 06

Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Festpreis. Zusätzlich beauftragte Leistungen werden gesondert vereinbart.

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Eine mögliche Förderung der Beratungsleistung ändert die Fälligkeit der Vergütung nicht. Der Auftraggeber bleibt Schuldner des vereinbarten Preises.

§ 07

Fördermittel

Antragsteller für Fördermittel ist der Eigentümer oder ein von ihm bevollmächtigter Dritter. Die Energieberatung unterstützt bei der fachlichen Vorbereitung, Antragsunterlagen und Nachweisen.

Eine Zusage über Bewilligung, Förderhöhe oder Auszahlung kann nicht gegeben werden. Förderprogramme und deren Bedingungen können sich jederzeit ändern.

Maßnahmen dürfen erst nach Antragstellung begonnen werden. Wird diese Reihenfolge nicht eingehalten, kann die Förderung entfallen. Hierfür wird keine Haftung übernommen.

§ 08

Nutzungsrechte an Unterlagen

Berichte, Berechnungen, Sanierungsfahrpläne und sonstige Arbeitsergebnisse darf der Auftraggeber für das beauftragte Objekt und den vereinbarten Zweck uneingeschränkt nutzen.

Eine Weitergabe an Dritte zur Nutzung für andere Objekte, eine Veröffentlichung oder eine Bearbeitung der Unterlagen bedarf der vorherigen Zustimmung.

§ 09

Haftung

Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist unbeschränkt.

Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden gehaftet.

Für die Ausführung durch beteiligte Handwerks- und Fachbetriebe sowie für Entscheidungen, die vom empfohlenen Konzept abweichen, wird nicht gehaftet.

§ 10

Kündigung und Rücktritt

Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund schriftlich kündigen.

Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber sind die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten.

Bei Verträgen mit Verbrauchern bleibt ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht unberührt; hierzu wird vor Vertragsschluss gesondert informiert.

§ 11

Datenschutz

Personenbezogene Daten und Gebäudedaten werden ausschließlich zur Durchführung des Auftrags sowie zur Abwicklung von Förderanträgen verarbeitet.

Eine Weitergabe an Förderstellen, Energieberatungsregister oder beteiligte Fachbetriebe erfolgt nur, soweit dies für den Auftrag erforderlich ist. Weitere Angaben enthält die Datenschutzerklärung.

§ 12

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist, soweit zulässig vereinbar, Köln.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Fragen zu diesen Bedingungen? Sprechen Sie mich vor Vertragsschluss an. Kontakt